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= w e r b u n g
 

Anleitung zum richtigen Verhalten bei Krankheit



Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben kann leider keine Gewähr übernommen werden!. Genaue Informationen siehe im Leitfaden unter "Heilfürsorge"


1. Ohne Formular geht nichts
Das sind im wesentlichen der Krankenschein und der Zahnschein, die es pro Quartal jeweils nur einmal gibt. Dazu brauchst Du noch die BAZ-Aufkleber. Also nicht verlieren! Am besten holst Du Dir diese Scheine immer zu Quartalsbeginn, auch wenn Du kerngesund bist. Denn im Fall der Fälle benötigt Dein Arzt diese Scheine für die Abrechnung. Ohne diese Papiere stehst Du dann auf dem Schlauch. Falls Du keinen Hausarzt hast, solltest Du Dir einen suchen, solange Du noch gesund bist. Auch gesund kann man bei einem entspannten Beratungsgespräch den Arzt kennenlernen und ihn bisherige Krankheiten aufklären.
Merke: Als Zivi bist Du verpflichtet, Deine Gesundheit zu erhalten.

2. Du wirst krank
Das ist leider nicht all zu schwer.

3. Zivildienststelle benachrchtigen
Auf jeden Fall sollte die Zivildienststelle möglichst früh von Deiner Krankheit erfahren. Denn dort muß jemand für Dich einspringen.

4. Du gehst zum Hausarzt
Denn den Krankenschein darf nur der Hausarzt bekommen. Wenn Du noch zu anderen (Fach-)Ärzten musst, wird er Dir jeweils eine Überweisung schreiben. Das gilt auch, falls Du ins Krankenhaus kommst, außer es handelt sich um einen Notfall.

5. Medikamente kosten nichts
Wenn Dir ein Arzt Rezepte für Medikamente ausstellt, mußt Du in keinem Fall etwas dazubezahlen. In der Regel berücksichtigt das der Arzt schon auf dem Rezept. Sollte sich der Apotheker trotzdem auch von Deinem Zivildienst-Ausweis nicht überzeugen lassen, laß Dir auf jeden Fall eine Quittung geben.

6. Zuhausebleiben nur gegen den 'Gelben Schein'
Sollte es Dich ganz hart getroffen haben, stellt Dir Dein Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Auf ihr ist vermerkt, in welchem Zeitraum du nicht mehr arbeiten darfst. Du solltest Deine Dienststelle so schnell wie möglich über Deine Arbeitsunfähigkeit informieren. Den Teil der Bescheinigung, auf der Deine Krankheit NICHT vermerkt ist, muß umgehend an die Dienststelle geschickt werden. Der andere Teil an Deine Krankenkasse, in diesem Fall also das Bundesamt für den Zivildienst. Heutzutage wird dafür der Standard-Schein der anderen Kassen verwandt, Du brauchst keinen bei Deiner Dienststelle erbetteln und mitbringen.

7. Schweigepflicht
Du musst der Zivildienststelle keine Auskunft über die genaue Art der Krankheit geben. Der Arzt darf generell keine Auskünfte über Deine Krankheiten weitergeben. Er darf sich auch nicht von der Zivildienststelle 'belabern lassen' oder sonst wie in seinen Entscheidungen beeinflussen lassen.

8. Bin ich zu lange krank?
Nein. Krankheitsbedingte Fehlzeiten müssen nicht nachgedient werden, egal wie lange sie sind. Während Deiner Krankheit darfst Du auch keinen Urlaub nehmen.

9. Sonderregelungen
die gelten, falls Du über das Ende der Dienstzeit hinaus krank bist oder als "untauglich" entlassen wirst. Und Sonderregeln gibts auch für Brilltenträger und beim Zahnarzt-Besuch. Aber davon später mehr

Brillen
Jedem Zivildienstleistenen Brillenträger steht eine Dienstbrille (Kassenmodell) zu. Sobald ein Berechtigungsschein für eine Dienstbrille von der Dienststelle ausgehändigt wurde, ist diese zu tragen. Die Reperatur einer im Dienst beschädigte Privatbrille wird nur ersetzt, wenn die Dienststelle es versäumt den Berechtigungsschein auszuhändigen.

Anmerkungen

Die Staatskasse ist leer. Bleibst Du gesund, schonst Du die Finanzen des Bundes. Wirst Du aber krank, kann das viel kosten. Größe Kosten des Zivildienstes tragen in Zeiten leerer Kassen eher zur verkürzung des Zivildienstes bei.

Falls Du das Gefühl haben solltest, beim Zivildienst kostbare Lebenszeit zu verschenken, dann nutze sie doch wenigstens für eine gründliche Gesundheitskontrolle.

Bitte die jeweiligen Abschnitte im Leitfaden nachlesen!



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